VW AUDI
Vertriebszentrum Nord-West GmbH & Co. KG
z.Hd. Frau Tiemann / Herr Burch
Rudolf-Diesel-Straße 5
48282 Emsdetten
Ihr Schreiben vom 22.04.2002
Mein Volkswagen Golf, Fahrgestell-Nr.: 1J YD
15x xxx – Zulassung: 26.10.1999
Sehr geehrte Frau Tiemann,
sehr geehrter Herr Burch,
vielen Dank für Ihr Schreiben vom 22.04.2002,
welches ich gestern erhalten habe.
Auch für das kulante Angebot, 50% der durch
den Getriebeaustauch entstandenen Kosten zu übernehmen, möchte ich mich an
dieser Stelle bedanken. Auch wenn dies leider nicht ganz meinen Vorstellungen
entspricht und meiner Meinung nach noch Diskussionsbedarf besteht.
Um Ihnen einen Eindruck meiner Situation zu
vermitteln, möchte ich Ihnen kurz die Lebens- und Leidensgeschichte meines
Golfes aufzeigen.
Einen 6-Zylinder Golf wollte ich schon immer
haben, da jedoch in der aktuellen IVer Modellreihe eine solche Motorisierung
nicht vorgesehen und auch nicht in Aussicht war, überlegte ich schon den Kauf
eines gebrauchten Golf III VR6 Highline. Nach Informationen meines Autohauses,
dass es im Golf IV doch wieder eine VR6-Maschine geben wird, habe ich dann am
28.12.1998 einen Vorvertrag über den Kauf eines "Golf IV GTI VR6" bei
meinem damaligen Händler Steinberg OHG in Oerlinghausen abgeschlossen. Bis zur
endgültigen und verbindlichen Bestellung vergingen dann nochmals ca. 7 Monate -
was aber darauf zurückzuführen ist, dass ich auf die Möglichkeit gewartet habe,
Xenon-Scheinwerfer bestellen zu können.
Am 26.10.1999 war es dann soweit - mein Golf
war da. Und ich war begeistert. Von dem Fahrzeug war ich von der ersten Minute
an fasziniert - was zu einem gewissen Prozentsatz vielleicht auch daran gelegen
haben mag, dass ich zuvor 4 Jahre lang einen Golf II mit einem Viertel der
Leistung meines jetzigen Golfs gefahren bin.
Nach den ersten paar tausend Kilometern, in
denen ich den Wagen noch "geschont" hatte, war er gut eingefahren.
Der Verbrauch war angemessen, die Motorleistung überragend und auch sonst gab
es keinen Anlass zur Beanstandung.
Aber als die Monate ins Land gingen, traten
doch einige Kleinigkeiten auf, die in Summe doch erwähnenswert sind. So wurde -
noch innerhalb der Garantie selbstverständlich kostenlos - der vordere Spoiler
komplett ausgetauscht, da hier die Befestigungen nicht das hielten, was sie
denn halten sollten. Die Scharniere der Fahrertür wurden gewechselt, da ein
unangenehmes Quietschen jedes Öffnen begleitete. Ein schleifendes Geräusch der
Wickelfeder beim Drehen des Lenkrads wurde beseitigt. Die Bremse des
Handschuhfaches wurde ausgetauscht, da dieses mit einem plumpem Geräusch auf
einmal nach unten schnellte statt sich behäbig und leise öffnen zu lassen. Der
Rückspiegel mit Regensensor wurde getauscht, da dieser seiner Funktion nicht
mehr in der Form nachkam, wie es zu Beginn einmal war. All dies wurde wie
gesagt innerhalb des ersten Jahres kostenlos und zu meiner vollsten
Zufriedenheit korrigiert.
Im zweiten Jahr ging es jedoch in ähnlicher
Manier weiter. Zunächst wurde in einer Rückrufaktion das Motorsteuergerät
ausgetauscht – kostenlos natürlich. Nach dem Austausch funktionierte auf einmal
die Geschwindigkeits-Regel-Anlage nicht mehr. Nach einigem hin und her (u.a.
wurde das alte Steuergerät wieder ein- und danach wieder ausgebaut ...) bekam
meine Werkstatt, mittlerweile die Fa. Autohaus Stegelmann GmbH & Co. KG aus
Detmold, das Problem in den Griff - und ich mein Auto wieder. Kurze Zeit nach
dieser Aktion bemerkte ich, dass sich in der Frontscheibe ein ca. 30cm langer
Riss gebildet hatte. Die Scheibe wurde ausgetauscht, auf meine Kosten - bzw.
auf die meiner Versicherung. Apropos Scheiben. Einige Zeit später staunte ich
nicht schlecht, als sich die Scheibe in der Fahrertür auf einmal nicht mehr
elektrisch schließen lassen wollte und sogar kurze Zeit später komplett in der
Tür verschwand. An einem - glücklicherweise - sonnigen Tag fuhr ich zu meiner
VW-Werkstatt, wo ich freundlich begrüßt wurde. Der Austausch des
Fensterhebermotors wurde zu 70% kulanterweise von VW bezahlt. Einige Wochen
später konnte ich meinen Augen kaum glauben, als dieses Mal die Scheibe auf der
Beifahrerseite – möglicherweise aus Solidarität ihrer Schwesterscheibe
gegenüber - vom gleichen Problem betroffen war. Auch hier wurden wieder 70% von
VW übernommen. Bei meinem VW-Händler kenne ich mittlerweile jeden
Kundendienst-Meister persönlich ... Ein weiteres Mal wurden 70% der
entstandenen Kosten übernommen, als der Kraftstoffvorratsgeber ausgetauscht
wurde - laut Anzeige hatte ich nämlich immer einen vollen Tank (im Grunde ja
nichts schlimmes, wenn es denn auch wirklich so gewesen wäre). Bei der 2.
Rückrufaktion, von der mein Golf betroffen war, wurden Teile der hinteren
Querlenker ausgetauscht. Danach funktionierte auf Anhieb alles im gewohnten Maße.
Von kleineren Kleinigkeiten (z.B. mussten
insgesamt 4!! Mal die Standlichtlampen ausgetauscht werden – wofür teilweise
der Ausbau der Batterie durch einen Mechaniker notwendig war!) möchte ich jetzt
nicht anfangen zu erzählen.
Ich habe versucht, dem Fahrzeug immer die
beste Pflege zukommen zu lassen. Sei es durch regelmäßige Waschstraßenbesuche
oder die laut Service-Intervallanzeige anstehenden Inspektionstermine.
In diesem Zusammenhang möchte ich kurz den
sog. "LongLife-Service" ansprechen. Unter diesem Inspektionsintervall verstand ich bisher immer die
Tatsache, das alle 2 Jahre bzw. laufleistungsabhängig ein Inspektionstermin
anstehen würde - inkl. Ölwechsel und dem "ganzen drum und dran". Ich
war ziemlich überrascht, als nach ca. 8 Monaten und 18.000km in meiner
Multifunktionsanzeige die Aufforderung "Service in 3.000km" erschien.
Hier wurde dann der erste Ölwechsel fällig, den ich - scheckheftpflegenderweise
- in meiner VW-Werkstatt durchführen ließ. Auch der nächste Servicetermin ließ
nicht lange auf sich warten, diesmal wurde bei km-Stand 37.000 nach weiteren 7
Monaten ein kompletter Inspektions-Service (inkl. Ölwechsel) durchgeführt. Die
60.000er Inspektion mit Zusatzarbeiten wurde bei km 52.000 gemacht – nochmals
nur 7 Monate nach dem letzten Ölwechsel. Der nächste Ölwechsel wurde dann im
Rahmen der Getriebereparatur - nach Service-Anzeige - letzte Woche gemacht. Das
Öl der Haldex-Kupplung wurde insgesamt zweimal gewechselt (bei km-Stand 37.000
und 52.000).
Zum Vergleich: Der Audi S3 eines Bekannten
(EZ 11/1999) hatte bis heute genau einen Inspektionstermin (auch mit
LongLife-Service). In dieser Zeit wurden bei meinem Golf vier Ölwechsel
durchgeführt.
Ich hoffe alle diese Ausführungen machen
deutlich, was ich bzw. mein Golf bisher schon alles "durchmachen"
mussten. Natürlich möchte ich auch nicht verschweigen, dass ich etliche schöne
Stunden und Kilometer mit ihm erlebt habe. Aber wie es im Leben leider ist,
erinnert man sich an Negatives immer deutlicher als an die positiven Seiten.
Ich war bisher immer von der Qualität der
Fahrzeuge der Marke VW überzeugt. Auch andere Marken des Konzerns wie z.B. Audi
standen für mich immer für innovative und grundsolide Fahrzeugtechnik. Meine
Eltern fahren seit fast 40 Jahren Audi. Mittlerweile das 6. Modell in Folge und hatten - bisher - noch
nie größere Probleme. Dass nun bei einem 2,5 Jahre alten Fahrzeug nach 66.000km
ein solch immenser Schaden auftritt wie bei meinem Golf, kann ich nicht
verstehen. Sicherlich, so etwas kann vorkommen. Wenn Volkswagen jedoch
dem Anspruch einer Premium-Marke gerecht werden will, darf es nicht
passieren. Und wenn doch, dann sollte der Volkswagen Konzern meiner Meinung
nach alles dafür tun, um dem Kunden wieder das Gefühl zu geben, mit seiner
Entscheidung für VW doch richtig gelegen zu haben und sich auch nach dem Kauf
eines neuen Automobils gut und fair behandelt zu fühlen. Die 50% Kulanz sind
ein Schritt in die richtige Richtung. Aber der Weg zum Ziel fängt nur mit dem
ersten Schritt an - viele weitere müssen folgen.
Nachdem nun das Getriebe meines Golfes
ausgetauscht wurde, werden sich Ihre Techniker sicherlich das defekte Teil
anschauen und analysieren. Was diese „Obduktion“ ergibt würde mich sehr
interessieren, und ich würde mich freuen wenn Sie mir das Ergebnis mitteilen würden.
In diesem Sinn möchte ich Sie bitten, den von mir gestellten Kulanzantrag auf
volle Kostenübernahme nochmals kritisch zu begutachten und mir Ihre
Entscheidung mitzuteilen.
Bis dahin verbleibe ich hochachtungsvoll und
mit freundlichem Gruß,