VW AUDI

Vertriebszentrum Nord-West GmbH & Co. KG

z.Hd. Frau Tiemann / Herr Burch

Rudolf-Diesel-Straße 5

 

48282 Emsdetten

 

 

 

Ihr Schreiben vom 22.04.2002

Mein Volkswagen Golf, Fahrgestell-Nr.: 1J YD 15x xxx – Zulassung: 26.10.1999

 

 

 

Sehr geehrte Frau Tiemann,

sehr geehrter Herr Burch,

 

vielen Dank für Ihr Schreiben vom 22.04.2002, welches ich gestern erhalten habe.

 

Auch für das kulante Angebot, 50% der durch den Getriebeaustauch entstandenen Kosten zu übernehmen, möchte ich mich an dieser Stelle bedanken. Auch wenn dies leider nicht ganz meinen Vorstellungen entspricht und meiner Meinung nach noch Diskussionsbedarf besteht.

 

Um Ihnen einen Eindruck meiner Situation zu vermitteln, möchte ich Ihnen kurz die Lebens- und Leidensgeschichte meines Golfes aufzeigen.

 

Einen 6-Zylinder Golf wollte ich schon immer haben, da jedoch in der aktuellen IVer Modellreihe eine solche Motorisierung nicht vorgesehen und auch nicht in Aussicht war, überlegte ich schon den Kauf eines gebrauchten Golf III VR6 Highline. Nach Informationen meines Autohauses, dass es im Golf IV doch wieder eine VR6-Maschine geben wird, habe ich dann am 28.12.1998 einen Vorvertrag über den Kauf eines "Golf IV GTI VR6" bei meinem damaligen Händler Steinberg OHG in Oerlinghausen abgeschlossen. Bis zur endgültigen und verbindlichen Bestellung vergingen dann nochmals ca. 7 Monate - was aber darauf zurückzuführen ist, dass ich auf die Möglichkeit gewartet habe, Xenon-Scheinwerfer bestellen zu können.

 

Am 26.10.1999 war es dann soweit - mein Golf war da. Und ich war begeistert. Von dem Fahrzeug war ich von der ersten Minute an fasziniert - was zu einem gewissen Prozentsatz vielleicht auch daran gelegen haben mag, dass ich zuvor 4 Jahre lang einen Golf II mit einem Viertel der Leistung meines jetzigen Golfs gefahren bin.


Nach den ersten paar tausend Kilometern, in denen ich den Wagen noch "geschont" hatte, war er gut eingefahren. Der Verbrauch war angemessen, die Motorleistung überragend und auch sonst gab es keinen Anlass zur Beanstandung.

 

Aber als die Monate ins Land gingen, traten doch einige Kleinigkeiten auf, die in Summe doch erwähnenswert sind. So wurde - noch innerhalb der Garantie selbstverständlich kostenlos - der vordere Spoiler komplett ausgetauscht, da hier die Befestigungen nicht das hielten, was sie denn halten sollten. Die Scharniere der Fahrertür wurden gewechselt, da ein unangenehmes Quietschen jedes Öffnen begleitete. Ein schleifendes Geräusch der Wickelfeder beim Drehen des Lenkrads wurde beseitigt. Die Bremse des Handschuhfaches wurde ausgetauscht, da dieses mit einem plumpem Geräusch auf einmal nach unten schnellte statt sich behäbig und leise öffnen zu lassen. Der Rückspiegel mit Regensensor wurde getauscht, da dieser seiner Funktion nicht mehr in der Form nachkam, wie es zu Beginn einmal war. All dies wurde wie gesagt innerhalb des ersten Jahres kostenlos und zu meiner vollsten Zufriedenheit korrigiert.

 

Im zweiten Jahr ging es jedoch in ähnlicher Manier weiter. Zunächst wurde in einer Rückrufaktion das Motorsteuergerät ausgetauscht – kostenlos natürlich. Nach dem Austausch funktionierte auf einmal die Geschwindigkeits-Regel-Anlage nicht mehr. Nach einigem hin und her (u.a. wurde das alte Steuergerät wieder ein- und danach wieder ausgebaut ...) bekam meine Werkstatt, mittlerweile die Fa. Autohaus Stegelmann GmbH & Co. KG aus Detmold, das Problem in den Griff - und ich mein Auto wieder. Kurze Zeit nach dieser Aktion bemerkte ich, dass sich in der Frontscheibe ein ca. 30cm langer Riss gebildet hatte. Die Scheibe wurde ausgetauscht, auf meine Kosten - bzw. auf die meiner Versicherung. Apropos Scheiben. Einige Zeit später staunte ich nicht schlecht, als sich die Scheibe in der Fahrertür auf einmal nicht mehr elektrisch schließen lassen wollte und sogar kurze Zeit später komplett in der Tür verschwand. An einem - glücklicherweise - sonnigen Tag fuhr ich zu meiner VW-Werkstatt, wo ich freundlich begrüßt wurde. Der Austausch des Fensterhebermotors wurde zu 70% kulanterweise von VW bezahlt. Einige Wochen später konnte ich meinen Augen kaum glauben, als dieses Mal die Scheibe auf der Beifahrerseite – möglicherweise aus Solidarität ihrer Schwesterscheibe gegenüber - vom gleichen Problem betroffen war. Auch hier wurden wieder 70% von VW übernommen. Bei meinem VW-Händler kenne ich mittlerweile jeden Kundendienst-Meister persönlich ... Ein weiteres Mal wurden 70% der entstandenen Kosten übernommen, als der Kraftstoffvorratsgeber ausgetauscht wurde - laut Anzeige hatte ich nämlich immer einen vollen Tank (im Grunde ja nichts schlimmes, wenn es denn auch wirklich so gewesen wäre). Bei der 2. Rückrufaktion, von der mein Golf betroffen war, wurden Teile der hinteren Querlenker ausgetauscht. Danach funktionierte auf Anhieb alles im gewohnten Maße.

 

Von kleineren Kleinigkeiten (z.B. mussten insgesamt 4!! Mal die Standlichtlampen ausgetauscht werden – wofür teilweise der Ausbau der Batterie durch einen Mechaniker notwendig war!) möchte ich jetzt nicht anfangen zu erzählen.

 

Ich habe versucht, dem Fahrzeug immer die beste Pflege zukommen zu lassen. Sei es durch regelmäßige Waschstraßenbesuche oder die laut Service-Intervallanzeige anstehenden Inspektionstermine.


In diesem Zusammenhang möchte ich kurz den sog. "LongLife-Service" ansprechen. Unter diesem Inspektionsintervall verstand ich bisher immer die Tatsache, das alle 2 Jahre bzw. laufleistungsabhängig ein Inspektionstermin anstehen würde - inkl. Ölwechsel und dem "ganzen drum und dran". Ich war ziemlich überrascht, als nach ca. 8 Monaten und 18.000km in meiner Multifunktionsanzeige die Aufforderung "Service in 3.000km" erschien. Hier wurde dann der erste Ölwechsel fällig, den ich - scheckheftpflegenderweise - in meiner VW-Werkstatt durchführen ließ. Auch der nächste Servicetermin ließ nicht lange auf sich warten, diesmal wurde bei km-Stand 37.000 nach weiteren 7 Monaten ein kompletter Inspektions-Service (inkl. Ölwechsel) durchgeführt. Die 60.000er Inspektion mit Zusatzarbeiten wurde bei km 52.000 gemacht – nochmals nur 7 Monate nach dem letzten Ölwechsel. Der nächste Ölwechsel wurde dann im Rahmen der Getriebereparatur - nach Service-Anzeige - letzte Woche gemacht. Das Öl der Haldex-Kupplung wurde insgesamt zweimal gewechselt (bei km-Stand 37.000 und 52.000).

Zum Vergleich: Der Audi S3 eines Bekannten (EZ 11/1999) hatte bis heute genau einen Inspektionstermin (auch mit LongLife-Service). In dieser Zeit wurden bei meinem Golf vier Ölwechsel durchgeführt.

 

Ich hoffe alle diese Ausführungen machen deutlich, was ich bzw. mein Golf bisher schon alles "durchmachen" mussten. Natürlich möchte ich auch nicht verschweigen, dass ich etliche schöne Stunden und Kilometer mit ihm erlebt habe. Aber wie es im Leben leider ist, erinnert man sich an Negatives immer deutlicher als an die positiven Seiten.

 

Ich war bisher immer von der Qualität der Fahrzeuge der Marke VW überzeugt. Auch andere Marken des Konzerns wie z.B. Audi standen für mich immer für innovative und grundsolide Fahrzeugtechnik. Meine Eltern fahren seit fast 40 Jahren Audi. Mittlerweile das 6.  Modell in Folge und hatten - bisher - noch nie größere Probleme. Dass nun bei einem 2,5 Jahre alten Fahrzeug nach 66.000km ein solch immenser Schaden auftritt wie bei meinem Golf, kann ich nicht verstehen. Sicherlich, so etwas kann vorkommen. Wenn Volkswagen jedoch dem Anspruch einer Premium-Marke gerecht werden will, darf es nicht passieren. Und wenn doch, dann sollte der Volkswagen Konzern meiner Meinung nach alles dafür tun, um dem Kunden wieder das Gefühl zu geben, mit seiner Entscheidung für VW doch richtig gelegen zu haben und sich auch nach dem Kauf eines neuen Automobils gut und fair behandelt zu fühlen. Die 50% Kulanz sind ein Schritt in die richtige Richtung. Aber der Weg zum Ziel fängt nur mit dem ersten Schritt an - viele weitere müssen folgen.

 

Nachdem nun das Getriebe meines Golfes ausgetauscht wurde, werden sich Ihre Techniker sicherlich das defekte Teil anschauen und analysieren. Was diese „Obduktion“ ergibt würde mich sehr interessieren, und ich würde mich freuen wenn Sie mir das Ergebnis mitteilen würden.

 
In diesem Sinn möchte ich Sie bitten, den von mir gestellten Kulanzantrag auf volle Kostenübernahme nochmals kritisch zu begutachten und mir Ihre Entscheidung mitzuteilen.

 

Bis dahin verbleibe ich hochachtungsvoll und

 

mit freundlichem Gruß,